BGH, Beschluss vom 2023-06-06 - VII ZR 39/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum06.06.2023
- AktenzeichenVII ZR 39/22
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Beschwerde einer Klägerin, die eine Revision gegen einen vorherigen Beschluss des Oberlandesgerichts Köln einlegen wollte, abgelehnt wurde. Es wurde keine Begründung für diese Entscheidung gegeben, da sie nicht zur Klärung der Zulassung von Revisionen beitragen könnte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Erwirkt eine Partei ein ihr günstiges, noch nicht rechtskräftiges und vorläufig vollstreckbares Urteil und schließen die Parteien danach einen Prozess
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - IV ZB 30/25
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - RiZ (R) 12/25
- Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Gelden
- Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Gelden