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BGH, Beschluss vom 2023-06-06 - VII ZR 39/22

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Beschwerde einer Klägerin, die eine Revision gegen einen vorherigen Beschluss des Oberlandesgerichts Köln einlegen wollte, abgelehnt wurde. Es wurde keine Begründung für diese Entscheidung gegeben, da sie nicht zur Klärung der Zulassung von Revisionen beitragen könnte.

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