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BGH, Beschluss vom 2024-08-07 - VII ZR 167/23

Das Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg wurde bestätigt, und die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision wurde abgewiesen. Das Gericht hat keine Begründung gegeben, da dies nicht nötig war.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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