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BGH, Beschluss vom 2024-07-10 - VII ZR 179/22

In diesem Fall hat das Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision nicht angenommen wird. Das bedeutet, dass die Beklagte nicht noch einmal in eine höhere Instanz gehen kann, um das Urteil des Oberlandesgerichts zu überprüfen.

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