BGH, Beschluss vom 2024-04-24 - VII ZR 138/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum24.04.2024
- AktenzeichenVII ZR 138/23
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Beschwerde eines Beklagten gegen ein vorheriges Urteil abgelehnt wird. Es wird keine weitergehende Begründung gegeben, da diese nichts zur Klärung der Zulassung einer Revision beitragen könnte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.