BGH, Beschluss vom 2025-03-19 - VII ZR 60/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum19.03.2025
- AktenzeichenVII ZR 60/24
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerde einer Klägerin gegen die Ablehnung ihrer Revision nicht angenommen wird. Das bedeutet, dass ihr Anliegen nicht weiterverfolgt wird und die Entscheidung des Oberlandesgerichts München Bestand hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.