BGH, Beschluss vom 2025-07-09 - VII ZR 59/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum09.07.2025
- AktenzeichenVII ZR 59/24
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, die Beschwerde einer Beklagten gegen ein vorheriges Urteil nicht zuzulassen. Es wurde keine Begründung gegeben, da diese nicht zur Klärung der Zulassungsvoraussetzungen beitragen konnte.
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