BGH, Beschluss vom 2024-05-29 - VII ZR 225/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum29.05.2024
- AktenzeichenVII ZR 225/23
Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde einer Klägerin abgewiesen. Sie hatte nicht rechtzeitig erklärt, warum sie mit einem vorhergehenden Urteil nicht einverstanden war.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.