BGH, Beschluss vom 2024-09-04 - VII ZR 34/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum04.09.2024
- AktenzeichenVII ZR 34/24
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde eine Beschwerde des Beklagten zurückgewiesen. Er wollte gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom Januar 2024 Revision einlegen, was nicht erlaubt wurde.
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