BGH, Beschluss vom 2025-08-20 - VII ZR 38/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum20.08.2025
- AktenzeichenVII ZR 38/24
In diesem Fall hat der Beklagte zu 2 eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Diese Beschwerde betrifft die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg, das die Möglichkeit einer Revision nicht zugelassen hat, also nicht erlaubt, dass der Fall erneut überprüft wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.