BGH, Beschluss vom 2023-08-16 - VII ZR 160/22
- ArtUrteil
- BrancheVerbraucherrecht
- Datum16.08.2023
- AktenzeichenVII ZR 160/22
In diesem Fall hat das Bundesgericht (BGH) entschieden, dass die Beschwerde einer Beklagten gegen eine vorherige Entscheidung des Oberlandesgerichts München nicht angenommen wird. Es wird keine Begründung gegeben, weil dies nicht zur Klärung der Zulassung einer Revision beiträgt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.