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BGH, Beschluss vom 2023-08-02 - VII ZR 848/21

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerde der Kläger gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz nicht zugelassen wird. Es gab keine ausreichenden Gründe, die eine Revision rechtfertigen würden.

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