BGH, Beschluss vom 2023-08-02 - VII ZR 848/21
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum02.08.2023
- AktenzeichenVII ZR 848/21
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerde der Kläger gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz nicht zugelassen wird. Es gab keine ausreichenden Gründe, die eine Revision rechtfertigen würden.
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