BGH, Beschluss vom 2023-06-21 - VII ZR 566/21
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum21.06.2023
- AktenzeichenVII ZR 566/21
In diesem Fall hat der Beklagte gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart Beschwerde eingelegt. Diese Beschwerde wurde zurückgewiesen, und das Gericht hat entschieden, dass es keine weiteren Begründungen geben wird, weil sie nicht hilfreich wären.
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