BGH, Beschluss vom 2024-10-09 - VII ZR 111/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum09.10.2024
- AktenzeichenVII ZR 111/23
In dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Beschwerde einer Klägerin gegen die Ablehnung ihrer Revision, also gegen eine Überprüfung eines Urteils, zurückgewiesen. Der Grund dafür war, dass es keine neuen Argumente gab, die eine Überprüfung gerechtfertigt hätten.
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