BGH, Beschluss vom 2024-06-12 - VII ZR 847/21
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum12.06.2024
- AktenzeichenVII ZR 847/21
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerde des Klägers gegen eine vorherige Entscheidung nicht zugelassen wird. Das bedeutet, dass die Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock vom 7.
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