BGH, Beschluss vom 2024-08-21 - VII ZR 69/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum21.08.2024
- AktenzeichenVII ZR 69/23
In diesem Fall hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden, dass die Revision, also eine Überprüfung des Urteils, nicht zugelassen wird. Der Kläger wollte gegen die Entscheidung des Gerichts vorgehen, aber seine Beschwerde wurde abgelehnt.
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