BGH, Beschluss vom 2024-08-07 - VII ZR 20/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum07.08.2024
- AktenzeichenVII ZR 20/22
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde eine Beschwerde der Beklagten zurückgewiesen. Die Beklagte muss nun 2.194,90 € für außergerichtliche Kosten zahlen, nachdem ein vorheriger Urteilsbetrag korrigiert wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.