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BGH, Beschluss vom 2023-06-06 - VII ZR 71/22

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerde des Klägers gegen eine frühere Entscheidung des Oberlandesgerichts München nicht zugelassen wird. Das bedeutet, dass der Kläger in dieser Angelegenheit keinen weiteren Rechtsweg beschreiten kann.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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