BGH, Beschluss vom 2023-11-22 - VII ZR 249/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum22.11.2023
- AktenzeichenVII ZR 249/22
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in einem vorherigen Urteil abgelehnt wurde. Eine nähere Begründung blieb aus, da sie nicht zur Klärung der rechtlichen Fragen beitragen könnte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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