BGH, Beschluss vom 2024-11-20 - VII ZR 246/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum20.11.2024
- AktenzeichenVII ZR 246/23
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Beschwerde eines Klägers gegen die Ablehnung der Revision nicht angenommen wird. Das bedeutet, dass das vorherige Urteil des Oberlandesgerichts Köln weiterhin gültig bleibt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.