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BGH, Beschluss vom 2024-11-20 - VII ZR 146/22

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Beschwerde der Beklagten, also derjenigen, die sich gegen ein vorheriges Urteil gewehrt haben, nicht angenommen wird. Das bedeutet, dass das Urteil des Oberlandesgerichts München weiterhin gilt und eine Überprüfung durch den BGH nicht stattfindet.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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