BGH, Beschluss vom 2024-08-07 - VII ZR 120/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum07.08.2024
- AktenzeichenVII ZR 120/23
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerde der Beklagten gegen die Ablehnung der Revision in einem früheren Urteil nicht angenommen wird. Es wird keine Begründung für diese Entscheidung gegeben.
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