BGH, Beschluss vom 2024-11-06 - VII ZR 58/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum06.11.2024
- AktenzeichenVII ZR 58/24
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision abgewiesen wurde. Das bedeutet, dass das vorherige Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf bestätigt bleibt.
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