BGH, Beschluss vom 2023-08-02 - VII ZR 836/21
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum02.08.2023
- AktenzeichenVII ZR 836/21
Hier hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerde der Beklagten gegen ein vorheriges Urteil des Oberlandesgerichts Rostock nicht angenommen wird. Das Gericht sieht keinen Grund für eine detaillierte Begründung.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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