BGH, Beschluss vom 2024-05-15 - VII ZR 152/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum15.05.2024
- AktenzeichenVII ZR 152/22
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Beschwerde eines Beklagten gegen die Ablehnung einer Revision (Überprüfung des Urteils) in einem früheren Urteil nicht zugelassen wird. Das bedeutet, dass das vorherige Urteil weiterhin Gültigkeit hat und nicht erneut geprüft wird.
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