BGH, Beschluss vom 2025-11-12 - VII ZR 139/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum12.11.2025
- AktenzeichenVII ZR 139/24
In diesem Fall hat das Bundesgericht entschieden, dass die Beschwerde einer Klägerin gegen die Entscheidung eines Oberlandesgerichts nicht zugelassen wird. Das bedeutet, dass das Gericht keine weiteren Erklärungen abgegeben hat, da es die Kriterien für eine Revision nicht klärt.
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