BGH, Beschluss vom 2025-10-01 - VII ZR 66/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum01.10.2025
- AktenzeichenVII ZR 66/24
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerden des Klägers und eines dritten Beteiligten gegen die Nichtzulassung der Revision abgelehnt werden. Das bedeutet, dass das vorherige Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz bestehen bleibt.
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