BGH, Beschluss vom 2023-11-08 - VII ZR 229/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum08.11.2023
- AktenzeichenVII ZR 229/22
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision abgewiesen wurde. Das bedeutet, dass das vorherige Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main bestehen bleibt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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