BGH, Beschluss vom 2023-11-08 - VII ZR 16/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum08.11.2023
- AktenzeichenVII ZR 16/22
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Beschwerde der Klägerin gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln nicht zugelassen wird. Es gab keine Notwendigkeit für eine weitere Begründung, da die Voraussetzungen für eine Revision (eine Art Berufung) nicht geklärt werden konnten.
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