BGH, Beschluss vom 2024-11-20 - VII ZR 65/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum20.11.2024
- AktenzeichenVII ZR 65/22
In diesem Fall hat das Bundesgericht (BGH) entschieden, dass die Beschwerde einer Klägerin gegen die Ablehnung ihrer Revision nicht akzeptiert wird. Das bedeutet, dass das vorherige Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg von März 2022 weiterhin gilt.
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