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BGH, Beschluss vom 2024-12-04 - VII ZR 125/23

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Beschwerde der Klägerin gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts München nicht zugelassen wird. Das heißt, die Klägerin kann nicht in Revision gehen, um eine höhere Instanz zu bitten, das Urteil zu überprüfen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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