BGH, Beschluss vom 2024-02-14 - VII ZR 831/21
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum14.02.2024
- AktenzeichenVII ZR 831/21
In diesem Urteil wird entschieden, dass die Beschwerden der Klägerin und des Drittwiderbeklagten gegen die Ablehnung der Revision nicht angenommen werden. Das bedeutet, dass das vorherige Urteil des Oberlandesgerichts Köln bestehen bleibt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.