BGH, Beschluss vom 2024-01-17 - VII ZR 123/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum17.01.2024
- AktenzeichenVII ZR 123/23
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Beschwerde einer Klägerin gegen die Ablehnung ihrer Revision nicht zugelassen wird. Das bedeutet, dass das vorherige Urteil des Oberlandesgerichts München Bestand hat und nicht weiter angefochten werden kann.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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