BGH, Beschluss vom 2024-02-14 - VII ZR 89/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum14.02.2024
- AktenzeichenVII ZR 89/22
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) beschäftigt sich mit der Beschwerde einer Klägerin, die gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen vorgeht. Die Beschwerde wurde zurückgewiesen, was bedeutet, dass die Klägerin mit ihrer Bitte um eine Revision (Überprüfung des Urteils) nicht durchgedrungen ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Erwirkt eine Partei ein ihr günstiges, noch nicht rechtskräftiges und vorläufig vollstreckbares Urteil und schließen die Parteien danach einen Prozess
- BGH, Beschluss vom 2026-07-22 - IV ZB 30/25
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - RiZ (R) 12/25
- Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Gelden
- Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Gelden