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BGH, Beschluss vom 2025-10-29 - VII ZR 202/24

In diesem Urteil beschließt der Bundesgerichtshof, dass die Beschwerde einer Klägerin, die die Zulassung einer Revision gegen einen vorherigen Beschluss beantragt hatte, abgelehnt wird. Es wird keine Begründung gegeben, weil diese nicht zur Klärung des Zulassungsgrunds beiträgt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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