BGH, Beschluss vom 2023-03-29 - VII ZR 91/21
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum29.03.2023
- AktenzeichenVII ZR 91/21
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Beschwerde der Beklagten gegen eine Entscheidung eines Oberlandesgerichts nicht angenommen wird. Es wird keine ausführliche Begründung gegeben, weil dies nicht zur Klärung der Revisionszulassung beiträgt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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