BGH, Beschluss vom 2024-06-19 - IV ZR 182/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum19.06.2024
- AktenzeichenIV ZR 182/23
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Beschwerde der Kläger gegen eine vorherige Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln abgelehnt wurde. Es wurde festgestellt, dass der Fall keine grundsätzliche Bedeutung hat, und das Revisionsgericht nicht eingreifen muss.
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