BGH, Beschluss vom 2025-05-07 - VII ZR 162/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum07.05.2025
- AktenzeichenVII ZR 162/24
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Beschwerde eines Beklagten, der eine Revision einlegen wollte, nicht zugelassen wird. Das bedeutet, dass das vorhergehende Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig weiterhin gilt.
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