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BGH, Beschluss vom 2024-01-17 - VII ZR 139/23

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Beschwerde der Beklagten abgewiesen wird. Das bedeutet, dass das Urteil des Oberlandesgerichts Köln bestehen bleibt und die Beklagte nicht in Revision gehen kann.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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