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BGH, Beschluss vom 2024-01-17 - VII ZR 38/22

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Beschwerde einer Klägerin gegen ein Urteil des Kammergerichts nicht zugelassen wird. Das bedeutet, dass die Klägerin nicht in die nächste Instanz (Revision) gehen kann.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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