BGH, Beschluss vom 2026-02-25 - VII ZR 37/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum25.02.2026
- AktenzeichenVII ZR 37/25
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Beschwerde eines Klägers gegen die Ablehnung seiner Revision nicht angenommen wird. Das bedeutet, dass das vorherige Urteil des Oberlandesgerichts Köln bestehen bleibt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.