BGH, Beschluss vom 2023-01-18 - VII ZR 119/20
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum18.01.2023
- AktenzeichenVII ZR 119/20
Das Bundesgericht (BGH) hat entschieden, dass die Beschwerde einer Klägerin gegen einen vorherigen Urteil nicht zugelassen wird. Eine Begründung dafür gibt es nicht, weil sie nicht zur Klärung der Zulassungsvoraussetzungen beiträgt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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