BGH, Beschluss vom 2023-05-10 - VII ZR 127/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum10.05.2023
- AktenzeichenVII ZR 127/22
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision, also der Überprüfung eines Urteils, zurückgewiesen wird. Das bedeutet, dass das vorherige Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bestand hat und nicht weiter angefochten werden kann.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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