BGH, Beschluss vom 2023-05-10 - VII ZR 465/21
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum10.05.2023
- AktenzeichenVII ZR 465/21
Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision nicht akzeptiert wird. Das bedeutet, dass das vorherige Urteil stehen bleibt und kein weiteres gerichtliches Überprüfungsverfahren stattfindet.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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