BGH, Beschluss vom 2026-02-25 - VII ZR 132/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum25.02.2026
- AktenzeichenVII ZR 132/25
In diesem Gerichtsbeschluss wurde entschieden, dass die Beschwerde des Beklagten gegen ein vorheriges Urteil unzulässig ist, weil der Streitwert darunter liegt, um eine Revision zuzulassen. Der Streitwert beträgt 19.670,85 Euro, was unter der festgelegten Grenze von 20.000 Euro liegt.
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