BGH, Beschluss vom 2023-08-08 - VIII ZR 260/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum08.08.2023
- AktenzeichenVIII ZR 260/22
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs wurde die Eingabe des Beklagten abgelehnt, weil er sie nicht durch einen zugelassenen Rechtsanwalt eingereicht hat. Es wurden keine neuen Argumente vorgebracht, und es gab keine Verletzung seiner Rechte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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