BGH, Beschluss vom 2026-03-17 - II ZR 37/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum17.03.2026
- AktenzeichenII ZR 37/25
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Gehörsrüge eines Klägers nicht erfolgreich war. Dies bedeutet, der Kläger hat keinen Anspruch darauf, dass seine Argumente bei der Entscheidung über die Zulassung einer Revision nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.