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Öffentliche Zustellung im Zwangsvollstreckungsverfahren wegen Gewerbesteuerrückständen: Anforderungen an den Nachweis der Unbekanntheit des Aufenthaltsortes eines GmbH-Geschäftsführers als Zustellungsadressaten

In diesem Urteil geht es um die Suche nach dem Aufenthaltsort eines GmbH-Geschäftsführers, der für ausstehende Gewerbesteuern haftet. Die Stadt, die als Gläubigerin auftritt, muss verschiedene Nachweise erbringen, um eine öffentliche Zustellung der rechtlichen Unterlagen zu beantragen, wenn der Aufenthaltsort des Geschäftsführers unbekannt ist.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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