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BGH, Beschluss vom 2023-12-20 - I ZB 82/23

Der Bundesgerichtshof hat eine Beschwerde gegen einen Beschluss des Landgerichts Trier abgewiesen. Eine Rechtsbeschwerde im Verfahren der einstweiligen Verfügung ist nicht zulässig.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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