BGH, Beschluss vom 2023-12-21 - III ZR 113/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum21.12.2023
- AktenzeichenIII ZR 113/23
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Beschwerde einer Klägerin gegen ein vorheriges Urteil nicht zugelassen wird. Die Richter sehen keinen Grund für eine Revision, also eine erneute Prüfung des Falls, da es keine grundsätzliche Bedeutung hat und keine einheitliche Rechtsprechung erforderlich ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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