BGH, Beschluss vom 2026-04-20 - AnwZ (Brfg) 5/26
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum20.04.2026
- AktenzeichenAnwZ (Brfg) 5/26
In diesem Fall hat ein Anwalt gegen den Widerruf seiner Zulassung geklagt, weil er im Schuldnerverzeichnis steht. Das Gericht hat entschieden, dass sein Antrag auf Berufung abgelehnt wird, weil keine ernsthaften Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen.
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